Oralchirurgie
Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ umfasst. Die Implantologie nimmt in der Oralchirurgie einen wichtigen Platz ein.
Was ist Oralchirurgie?
Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige, ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können.
Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.
Die Weiterbildungsordnung verlangt einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:
- operative Weisheitszahnentfernung
- Entfernung verlagerter Zähne
- chirurgische Endodontie
- Zahntransplantationen und Reimplantationen
- Chirurgische Parodontitisbehandlung
- Lippen- und Zungenbändchenkorrektur
- Hemisektion und Prämolarisierung
- Zystektomie, Zystostomie
- Tumorchirurgie (Entfernung gutartiger Tumoren)
- Implantologie
In der Regel können oralchirurgische Eingriffe ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Auf Wunsch oder bei Bedarf können alle Maßnahmen auch in Analgosedierung (=Dämmerschlaf) oder in ITN (=Intubationsnarkose), betreut durch unseren erfahrenen Facharzt für Anästhesiologie (Narkosearzt) Dr. Robert Stini, durchgeführt werden.
Berufsverbände
Der „Berufsverband für Oralchirurgen“ (Bund deutscher Oralchirurgen = BDO) ist die Vereinigung von Oralchirurgen.
Die Tätigkeitsfelder von ambulant tätigen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Oralchirurgen überschneiden sich weitgehend. Daher wird ein Zusammenschluss der Fächer von den Verbänden DGMKG und BDO diskutiert.